[section_dd][column_dd span=’12‘][button_dd text=’Medienmitteilung‘ size=’medium‘ color=’light‘ style=’normal‘ url=’http://www.sp-chur.ch/wp-content/uploads/2016/05/16-04-29-Medienmitteilung-SP-Chur.pdf‘ target=’_self‘][/button_dd][text_dd]E-Voting kann für Menschen mit Behinderung Barrieren abbauen, ihr Stimm- und Wahlrecht wahrzunehmen. Die Churer Grossrätin und Gemeinderatspräsidentin Tina Gartmann-Albin hat deswegen in der Aprilsession des Grossen Rats eine Anfrage eingereicht.

In der Einführung von E-Voting erlitt Graubünden einen Rückschlag.
Nachdem der Bundesrat das Gesuch des Kantons ablehnte, bei den Nationalratswahlen 2015 E-Voting für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anzubieten, steht die weitere Entwicklung in der Schwebe. Tina Gartmann-Albin hakt deshalb mit einer Anfrage bei der Regierung nach. Wie ist der Stand bei der Einführung von E-Voting? Prüft der Kanton dabei Massnahmen, die es Menschen mit Behinderung erleichtern, abzustimmen und zu wählen?

Mehr Teilhabe
Für Menschen mit Behinderung Für zu viele Personen mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung ist zum heutigen Zeitpunkt eine geheime Stimmabgabe nicht möglich. Die vereinfachte Wahrnehmung von demokratischen Grundrechten über den elektronischen Weg böte vielen Menschen mit Behinderung erstmals echte, barrierefreie Teilhabe an politischen Entscheidungen. Graubünden wäre gut beraten, dem Beispiel von Basel Stadt zu folgen, das als erster Kanton die elektronische Stimmabgabe für behinderte Mitmenschen ermöglicht.

Mitunterzeichnende aus allen Fraktionen
Erfreulicherweise interessieren sich Mitglieder aller Fraktionen im Grossen Rat für diese Belange. Die Anfrage Gartmann-Albin haben Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus CVP, FDP, SVP, BDP und GLP mitunterzeichnet[/text_dd][/column_dd][/section_dd]